Voigt kritisiert das neue Wassergesetz der Landesregierung (OTZ)

Richard Machnik Thüringen

Eisenberger Landtagsabgeordneter Mario Voigt (CDU): Neuordnung des Wassergesetzes stellt sich gegen den ländlichen Raum

Scharf kritisiert hat der Eisenberger CDU-Landtagsabgeordnete Mario Voigt das neue Wassergesetz der Landesregierung.

„Das rot-rot-grüne Wassergesetz bedeutet zusätzliche finanzielle Belastungen für die Bürger und den ländlichen Raum. Es höhlt die kommunale Selbstverwaltung aus, überzieht Kommunen zwischen Saale und Weißer Elster mit neuer Bürokratie und Kosten“, sagt Voigt.

„Ich habe große Sorge, wenn Siedlungsgebiete mit mehr als 200 Einwohnern zwar an öffentliche Kläranlagen angeschlossen werden sollen, aber die linke Regierung kein seriöses Angebot für die Finanzierung macht. Dann bleiben die Kosten bei den Bürgern hängen. Das geht nicht“, so Voigt.

Ein weiteres Konfliktfeld ist die Forderung nach den bis zu 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen an Fließgewässern. Modellrechnungen zufolge wäre ein Anteil von 2,6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Thüringen von einem 10 Meter breiten Randstreifen betroffen. „Statt gemeinsam mit den Landwirten nach Lösungen für einen besseren Gewässerschutz zu sorgen und sie einzubinden, nimmt sie den Eigentümern ihre Rechte. Zudem verlieren sie die Gestaltungsmöglichkeit über Teile ihrer an Gewässern liegenden Flurstücke. Das bedeutet Wertverlust“, sagt Voigt. Den Vorschlag der CDU-Landtagsfraktion, nur an den Hot Spots der Schadstoffeinträge Schutzstreifen zu etablieren, habe die Regierung abgelehnt und sich für die pauschale Rasenmäher-Methode entschieden. Als Beispiel für die Missachtung der kommunalen Selbstverwaltung bezeichnete Voigt die Zwangsgründung von Gewässerunterhaltungsverbänden. „Damit stellt sich Rot-Rot-Grün erneut gegen den ländlichen Raum und tritt die Rechte der Gemeinden mit Füßen. Zwangsverbände lösen die vorhandene Probleme bei den Gewässern 2. Ordnung nicht“, so Voigt.

Zwar sei es richtig, die Fließgewässer nach ihren Einzugsgebieten und den dort befindlichen Kommunen einzuteilen, aber neue Verbände bringen nur teure Bürokratie. Unrealistisch sei auch ein Arbeitsbeginn der Verbände ab dem 1. Januar 2020. 

13.05.2019 OTZ