Tagesmütter im Saale-Holzland-Kreis können aufatmen
Die Tagesmütter im Saale-Holzland-Kreis können aufatmen: Mit zusätzlichen 3,5 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt sollen die Kostensteigerungen bei laufenden Sachkosten wie Miete, Heizung und Strom ausgeglichen und zudem eine höhere Grundvergütung sichergestellt werden. Wie die beiden Landtagsabgeordneten Stephan Tiesler und Prof. Dr. Mario Voigt mitteilten, hat die CDU-Landtagsfraktion die zusätzlichen Gelder in den Haushaltsverhandlungen mit Rot-Rot-Grün durchgesetzt. Gleichzeitig hat die Union am vergangenen Donnerstag im Landtag eine entsprechende Anpassung des Kindergartengesetzes auf den Weg gebracht, die jetzt im Bildungsausschuss weiter bearbeitet wird. „Bei den Kindertagespflegeangeboten im Saale-Holzland-Kreis hat längst ein langsames Sterben eingesetzt. Viele Tagesmütter mussten bereits aufgeben, weil die vom Land gezahlten Sätze unter dem Mindestlohn liegen und von Rot-Rot-Grün trotz explodierender Kosten seit sieben Jahren nicht mehr angepasst wurden“, erklärte Mario Voigt.
Nach Angaben des Thüringer Landesamt für Statistik hat sich die Anzahl der Tagespflegepersonen im Saale-Holzland-Kreis von 18 im Jahr 2014 kontinuierlich bis 2022 auf 7 reduziert. Die Anzahl der betreuten Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege hat sich im gleichen Zeitraum von 61 auf 30 halbiert.
„Wer Schichtdienst oder unregelmäßige Arbeitszeiten hat, für den sind Kindestagespflegeangebote unverzichtbar. Gemeinsam mit unserer Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass diese individuellen Betreuungsformen eine Zukunft im Saale-Holzland-Kreis haben“, sagten Voigt und Tiesler. Weil die Landesregierung seit Jahren nicht handele, habe die CDU nun die Initiative ergriffen, „damit die Tagesmütter eine Chance haben, über den Winter zu kommen“, so Stephan Tiesler. Nach dem Willen der CDU-Fraktion sollen die erhöhten Sätze nach Inkrafttreten der Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2023 gezahlt werden. So soll die Sachkostenpauschale von 170 auf 300 Euro pro Kind in Ganztagesbetreuung erhöht werden. Je nach beruflicher Qualifizierung soll auch die eigentliche Arbeitsvergütung steigen, von mindestens 404 auf maximal 586,32 Euro pro Kind und Monat. Weitere Zuschläge sollen entsprechend der Berufserfahrung gezahlt werden.