Gemeinden im Elstertal brauchen Unterstützung beim Hochwasserschutz vom Land

Richard Machnik Ländlicher Raum, Umwelt

Voigt kritisiert Abkehr des Umweltministeriums bei Gewässern II. Ordnung

Nach dem verheerenden Hochwasser aus dem Jahr 2013 waren sich alle Betroffenen einig, bestmögliche Sicherungsmaßnahmen an Gewässern I. und II. Ordnung vorzunehmen. Durch eine Neugestaltung des Thüringer Wassergesetzes ändert nun die rot-rot-grüne Landesregierung ihre Haltung. Jetzt soll die Finanzierung der weiterführenden Planung der Hochwasserschutzmaßnahmen alleinig die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes „Die Rauda“ tragen. Für die Gemeinden an der Einmündung in die Weiße Elster bringt dieser Vorstoß aus Erfurt weitreichende Probleme mit sich.

Landtagsabgeordneter Voigt kritisiert die verantwortungslose Neupositionierung. „Das ist ein starkes Stück, jetzt die Gemeinden im Elstertal hängen zu lassen. Der Schachzug der Landesregierung ist eine gefährliche Politik zu Lasten der Gemeinden und der Sicherheit der Anwohner. Noch vor einem Jahr hieß es, dass das Land endlich den Gemeinden am Zufluss zur Weißen Elster beim Hochwasserschutze helfe und es fanden auch schon erste Planungen statt“. Die Gemeinden, die Bürger aber auch die Unternehmen müssten sich auf Zusagen verlassen können. Voigt hatte sich im Nachgang des Hochwassers 2013 in Erfurt für einen schnellen Schadensausgleich für Gemeinden und Unternehmen sowie einen umfänglichen Schutz stark gemacht. Silbitz Guss erlitt damals den höchsten Einzelschaden in Thüringen mit ca. 14 Mio. Euro und erhielt neben eigenem Versicherungsschutz auch Geld aus dem Schadensausgleich.  

Über zehn Jahre sind die Gemeinden an der Weißen Elster und der Rauda um den Hochwasserschutz bemüht und haben dafür den Zweckverband „Die Rauda“ aufgebaut. Nachdem der Zweckverband „Die Rauda“ gegründet wurde, erfolgte über Jahre eine Vorplanung zum Hochwasserschutz. In der Planung des Hochwasserschutzes „Weiße Elster“ wurden die gegenseitigen Abhängigkeiten erkannt, weshalb die Thüringer Landgesellschaft auf Kosten des Freistaates die koordinierende und erfolgversprechende Abschlussplanung übernehmen sollte. Die Vereinbarung zur Aufgabenübernahme wurde jetzt durch das Ministerium untersagt, da man die Gewässer II. Ordnung nach dem neuen Wassergesetz den Gemeinden überlassen wolle. Damit wäre für einen wesentlichen Teil an der Weißen Elster der Hochwasserschutz zwar geplant, würde aber nicht gebaut. Den jetzige Bruch der Abmachung durch das Umweltministerium sieht Voigt als fatal an und ist aufgrund der gegenwärtigen finanziellen Lage der anliegenden Gemeinden nicht realisierbar.

Erste Gespräche zu einer Lösung würden jetzt geführt. Für Voigt ist aber klar, es braucht eine generelle Zusage. „Mit den Erfahrungen aus 2013 und dem hohen Schaden für die Bürger, die Gemeinden und Unternehmen wie Silbitz Guss muss doch der Grundgedanke klar sein, dass wir die Region nur schützen können, wenn wir Weiße Elster und Rauda gemeinsam betrachten. Also muss auch die Rauda mit in die Lösung des Hochwasserschutzes an der Weißen Elster mit hinein“, so Voigt. In der kommenden Woche wird Voigt vor Ort die Situation besprechen und besichtigen.