Voigt kritisiert Waldrodung in St. Gangloff

Richard Machnik Energie, Ländlicher Raum, Thüringen, Umwelt

Die geplante Waldrodung in St. Gangloff stößt auf heftigen Widerstand beim Landtagsabgeordneten aus dem SHK, Mario Voigt. Für ihn sei es völlig unverständlich, dass die Landesregierung der Abholzung von 83 546 Quadratmeter Wald zugestimmt habe, um stattdessen neun gigantische Windenergieanlagen zu errichten. Jedes Windrad hätte einen Rotordurchmesser von 149 Metern, das ist für die kleine Gemeinde schlicht überdimensioniert. Außerdem befindet sich Ostthüringen noch in der Abstimmung zum Regionalplan. Voigt kämpft seit Jahren gegen den von der Landesregierung forcierten Windkraftausbau in Ostthüringen.  

„Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ein solches zerstörerisches Verhalten von 239 Hektar Wald zu verhindern. Es versteht doch keiner, wir diskutieren über Klima und Aufforstung und hier soll Wald zerstört werden“, so Voigt. Buchen leiden unter der Trockenheit und Fichten werden durch den Borkenkäfer vernichtet. In Anbetracht des katastrophalen Zustandes des Thüringer Waldes sollte lieber über Aufforstung statt Rodung diskutiert werden.

Die Landesregierung steht nach eigenen Angaben „für einen Ausbau der Windkraft, wo er raumordnerisch verträglich, ökologisch vertretbar und wirtschaftlich sinnvoll“ sei. Wie man im Umweltministerium dann auf die aberwitzige Idee kommen kann, in St. Gangloff eine Fläche von zwölf Fußballfeldern Wald zu zerstören, ist nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grund hat Voigt zu diesem Windrad-Wahnsinn bereits eine Anfrage an die Landesregierung eingereicht. Voigt will von der Landesregierung wissen, welche Einspruchsmöglichkeiten Bürger und Gemeinde gegen ein solches Vorhaben besitzen und welche raumordnerischen, ökologischen sowie wirtschaftlichen Aspekte tatsächlich bei der Entscheidungsfindung für die Waldrodung in St. Gangloff berücksichtigt wurden.

Außerdem wird die CDU-Fraktion gesetzliche Initiativen zur Entprivilegierung von Windkraftanlagen im Baugesetzbuch starten. Diese hatte den massiven Ausbau der Windenergie in den letzten Jahren ermöglicht. „Eine Privilegierung für Windkraft ist aus unserer Sicht nicht mehr gerechtfertigt“, so Voigt. „Durch diese Streichung hätten die betroffenen Kommunen endlich ein wirksames Mitentscheidungsrecht und somit die Möglichkeit, sich gegen Windparks vor ihrer Haustür durchzusetzen“, so der CDU-Politiker.

Die Privilegierung der Windenergie im Baugesetzbuch (§ 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB) gilt als entscheidende planungsrechtliche Sonderregelung, die den massiven Ausbau der Windenergie in den letzten Jahren ermöglicht hat. Danach sind Windkraftanlagen immer dann zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Durch die Entprivilegierung können die Gemeinden bei der Aufstellung der kommunalen Bebauungspläne die Vor- und Nachteile ausführlich abwägen und die Bürger an der Entscheidung teilhaben lassen.